Synonyme:
Anictangium flaccidum De Not., Grimmia flaccida (De Not.) Lindb., Schistidium pulvinatum auct. non (Hedw.) Brid., Schistidium pulvinatum var. flaccidum (De Not.) De Not.
Habitus
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.
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Abkürzungsverzeichnis zu MEINUNGER & SCHRÖDER (2000)
Gefährdungskategorien
0: Ausgestorben, ausgerottet oder verschollen
1: Vom Aussterben bedroht
2: Stark gefährdet
3: Gefährdet
R: Extrem selten
G: Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
Bemerkungen
§: Nach § 20 a Abs. 5 BNatschG bzw. § 18 ThürNatG besonders geschützt
§§: Nach § 20 a Abs. 5 BNatschG streng geschützt
EU: Arten des Anhanges I der EG-Vogelschutzrichtlinie bzw. des Anhanges II der FFH-Richtlinie (s. Wenzel e. al.
2000)
EU!: Prioritäre Arten der FFH-Richtlinie
E: Endemit, d. h. endemische Art bzw. Sippe
oder Sippe, die außer in Thüringen nur in
wenigen weiteren Gebieten vorkommt
("subendemische Sippe")
T: Arten die innerhalb Deutschland nur (noch)
in Thüringen vorkommen
V: Verbreitungsschwerpunkt Thüringen (Arten
die innerhalb Deutschlands ihren deutlichen
Verbreitungsschwerpunkt in Thüringen
besitzen)
A: Arealrand (Arten, deren Arealrand
Thüringen berührt, bzw. die ein isoliertes
Teilareal ["Vorposten"] in Thüringen besitzen)
Caspari, S., O. Dürhammer, M.
Sauer & C. Schmidt (2018): Rote Liste und Gesamtartenliste der
Moose (Anthocerotophyta, Marchantiophyta und Bryophyta)
Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (7):
361-489.
Rote Liste 0 (Ausgestorben oder verschollen)
Rote Liste 1 (Vom Aussterben bedroht)
Rote Liste 2 (Stark gefährdet)
Rote Liste 3 (Gefährdet)
Rote Liste G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes)
Rote Liste R (Wegen Seltenheit gefährdete Arten)
V Vorwarnliste
D Daten unzureichend
* Ungefährdet
♦ Nicht bewertet
Dürhammer, O. & M. Reimann
(2019): Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta)
Bayerns. – Bayerisches Landesamt für Umwelt Hrsg., Augsburg, 84
S.
Gebietseinteilung
alpin: Alpen mit voralpinem Hügel- und Moorland
kontinental: Übriges Bayern
Gefährdungskategorien
Rote Liste 0 (Ausgestorben oder verschollen)
Rote Liste 1 (Vom Aussterben bedroht)
Rote Liste 2 (Stark gefährdet)
Rote Liste 3 (Gefährdet)
Rote Liste G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes)
Rote Liste R (Wegen Seltenheit gefährdete Arten)
V Vorwarnliste
D Daten unzureichend
* Ungefährdet
♦ Nicht bewertet
Abkürzungsverzeichnis zu SAUER & AHRENS (2006)
Gefährdungskategorien
0 Ausgestorben oder verschollen
1 Vom Aussterben bedroht
2 Stark gefährdet
3 Gefährdet
R Extrem selten
G Gefährdung anzunehmen
V Zurückgehend, Art der Vorwarnliste
D Daten mangelhaft
* Nicht gefährdet
Regionen
BW Baden-Württemberg
Rh Oberrheingebiet
Od Odenwald mit Bergstraße
Sch Schwarzwald
Gäu Gäulandschaften
Keu Keuper-Lias-Neckarland (Keuperbergland)
BaH Baar-Hochrhein-Gebiet (inkl. Klettgau und Wutachgebiet)
Alb Schwäbische Alb
Av Alpenvorland
D Deutschland (LUDWIG et al. 1996)
Zusatzkennzeichnung
! Es besteht einen besondere Verantwortung des
Landes Baden-Württemberg für die Erhaltung
dieser Sippe
N Neophyt
N? Einstufung als Neophyt ist fraglich
Beschreibung der Art
Habitat/Ökologie (Meinunger & Schröder 2007) Kleine bis mittelgroße, bräunliche bis graugrüne, innen schwarze, dichte, aber leicht zerfallende Polster. Die Art ist von allen anderen Vertretern dieser Gattung deutlich unterschieden und wurde schon frühzeitig erkannt, gute Beschreibung bei Loeske (1913). Auch ältere Literaturangaben sind größtenteils richtig und wurden in die Karte übernommen, am häufigsten wird die Art mit Grimmia anodon verwechselt, die jedoch auf Kalk wächst. An sonnigen, trockenen, neutralen bis schwach basischen Silikatfelsen, im Gebiet niemals auf Kalk! Die Art besiedelt oberflächlich angewitterte und aufgeraute Schräg- und Steilflächen. Charakteristische Begleitarten sind: Schistidium confertum, S. pruinosum, Grimmia ovalis, G. laevigata, G. pulvinata, Tortula muralis und Ceratodon purpureus, im Nahegebiet gelegentlich auch Schistidium brunnescens. Soziologische Angaben bei Marstaller (2003b; 2005c) und Caspari (2004).
Verbreitung (Meinunger & Schröder 2007) Nur auf neutralem Silikatgestein in den Mittelgebirgen, überall sehr selten: NB, ST: Sichere Nachweise nur an wenigen Stellen im Harz, Loeske (1903; 1905; 1913). – Zu streichen: Reinhausen bei Göttingen, Quelle (1902) gehört nach Düll (1994) zu Grimmia anodon. HE: Grimme (1936); Blom (1996); 4819/4 Frebershausen und 5515/3 Arfurt, leg. J. Futschig (FR !); einziger neuerer Nachweis: 5116/4 südexponierter Diabasfelshang im Ortsbereich Steinperf, 16.06.1997 (!!), an diese einzigartige und unbedingt erhaltenswerte Stelle führte uns D. Teuber. TH: Sehr selten im Südosten auf Schiefer und Diabas: Meinunger (1992); Blom (1996); Marstaller (2003b; 2005c). SN: Sehr selten, ganz sicher nur im Vogtland, Marstaller (2003b). – Die Angabe 5149/1 Liebstadt, leg. Riehmer soll nach Düll (1994) richtig sein, Belege sahen wir nicht. Die Angabe von Bautzen in Düll (1994) ist zu streichen, sie gehört zu Grimmia anodon, Düll (1994a: 228); F. Müller (2004). RP: An mehreren Stellen im Ahrtal bis heute: Düll (1995); Blom (1996). Vereinzelt in den übrigen linksrheinischen Mittelgebirgen, vor allem im Nahetal: Caspari (2004); Lauer (2005). BW: Sehr selten im südlichen Schwarzwald, alte Angabe aus dem Odenwald unbelegt, Nebel & Philippi (2000). Neufund 8113/4 Kleine Utzenfluh N Utzenfeld, 09.06.2001, M. Reimann (!). BY: Nur zwei sichere Nachweise: 5737/2 Diabas bei Tauperlitz, Meinunger (1992); 6137/3 Rauher Kulm, 1880, leg. Kaulfuss, Blom (1996). – Unsichere Angabe: 8241/1 Hochfelln, auf Kalkfels, mit Grimmia teretinervis, G. tergestina und Schistidium apocarpum, Greven (1995: 123), einen Beleg sahen wir nicht, Kalkstandort und Begleitflora passen nicht, wohl eine Fehlbestimmung.
Bestand und Gefährdung (Meinunger & Schröder 2007) Eine im Gebiet und auch europaweit sehr seltene Art. Nur im Ahrtal und im Nahetal befinden sich noch mehrere, etwas besser besetzte Vorkommen. An allen anderen Fundstellen sind die Bestände klein, viele ältere Angaben sind unbestätigt. Die Neigung zur Besiedlung neuer Standorte ist sehr gering, die Ansiedlung braucht jahrzehntelange ungestörte Bedingungen. Die Art ist im Gebiet vom Aussterben bedroht, alle noch verbliebenen Stellen sollten unbedingt erhalten und geschützt werden: RL 1.